Sie, als Kunde, leisten einen wichtigen Beitrag:
Einfachere Regeln ab 03.04.2022 für den Corona Schutz
3G Nachweis nicht mehr notwendig. Ab dem 03.04.2022 ermöglicht das Land NRW viele Erleichterungen in der Coronaschutzverordnung. Entsprechend passen wir unsere Regeln an.
Die Zugangsbeschränkungen nur mit 3G oder auch 2G+ entfallen vollständig.
Ein Nachweis ist nicht mehr notwendig.
Was eine erhebliche Erleichterung für alle darstellt.
Dennoch:
Wir behalten den Einsatz von FFP 2 Masken bei der körpernahen Dienstleistung vorerst aus Sicherheitsgründen bei.
Nach medizinscher Beratung haben wir beschlossen, dass weiterhin der Zutritt nur mit FFP2 Masken möglich ist. Wir möchten auf diese Weise für die Mitarbeitenden und Ihnen als Kundinnen und Kunden weiterhin für den bestmöglichsten Schutz sorgen.
Helfen Sie uns bitte die Regelung mit zu tragen. Zum gegenseitigen Schutz für uns alle.
Vielen Dank